Administratives

Systeme zur Kostenübernahme

Die Kosten der Hilfsmittel für Personen, die noch nicht das AHV-Alter erreicht haben, werden entweder bei Geburtsgebrechen von der Invalidenversicherung (IV), bei Unfällen von der zuständigen Unfallversicherung oder bei degenerativen Krankheiten von einer privaten Versicherung übernommen.

Bei Personen im Rentenalter werden die Kosten für eine Prothese von der Krankenkasse übernommen. Das gilt nicht für Versicherte, welche bereits vor dem Rentenalter ein Hilfsmittel besitzen. In diesem Fall gilt Besitzstand. In jedem Fall ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Der Patient besitzt in der Regel zwei Prothesen, damit er aus hygienischen Gründen und bei einer Reparatur über eine Ersatzprothese verfügt. Die Kosten für Anpassungen und Reparaturen werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Ärztliche Überweisung

Arztrezept

Die Anfänge von Ortho Botta

Die Ortho Botta AG blickt seit 1932 auf eine eindrückliche Firmengeschichte zurück. Es war 1932, als Hans Botta, ein kleines Atelier für Orthopädie-Technik gründete. Er war gelernter Landwirt und Werkzeugmacher, beobachtete aber viel Elend und Not während und nach dem Krieg. Sein Antrieb war, mit innovativer Technik den Menschen zu helfen und liess ihn erste Prothesen konstruieren. mehr...

Kompressionsstrümpfe für Frauen

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Kontakt

Ortho Botta AG
Postfach 140
Karl-Neuhaus-Strasse 24
2502 Biel/Bienne

Telefon +41 32 328 40 80

E-Mail info@bottaweb.ch

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